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Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister beantragen

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person.

Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

Kurztext

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

 

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

 

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

 

Folgende Angaben sind notwendig:

  • inländische Geschäftsanschrift
  • Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafter
  • Anmeldung
  • Gründungsurkunde mit Satzung
  • Urkunde über die Bestellung des Aufsichtsrates
  • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
  • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung der persönlich haftenden Gesellschafter steht (Bankbestätigung)
  • Gründungsbericht
  • Prüfungsberichte der persönlich haftenden Gesellschafter und der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
  • im Fall der §§ 26 oder 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
  • Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

 


Ansprechpartner

Amtsgericht Stendal

Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
03931 580
03931 582000
ag-sdl[at]justiz.sachsen-anhalt.de
ag-sdl.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 10 11 55
39551 Stendal

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST