Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen
Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen
Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:
- Firmensitz
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigte
Kurztext
Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Sie müssen sich an einen Notar oder eine Notarin wenden.
Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.
- Anmeldung
- Gründungsurkunde mit Satzung
- Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (dualistisches System) beziehungsweise des Verwaltungsrates und der geschäftsführenden Direktoren (monistisches System)
- Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstands beziehungsweise der geschäftsführenden Direktoren steht (Bankbestätigung)
- Liste der Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise der Verwaltungsratsmitglieder
- Gründungsbericht
- Prüfungsberichte der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes beziehungsweise des Verwaltungsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
- im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
Je nach Gründungsform der Europäischen Gesellschaft können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ansprechpartner
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
03931 580
03931 582000
ag-sdl[at]justiz.sachsen-anhalt.de
ag-sdl.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 10 11 55
39551
Stendal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST