Haltung gefährlicher Hunde erlauben
Haltung gefährlicher Hunde erlauben
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden.
Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Kurztext
Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Rechtsgrundlage
§ 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Herr Frank Bergeest
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Sachbearbeiter/in
Kontakt herunterladen
039204 781-142
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST