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Förderung für den Bau von Kläranlagen beantragen

Kleinkläranlagen werden auch in Zukunft als ein wesentlicher Anteil der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen.

Es sind bundesweit einheitliche Mindestanforderungen in der Abwasserverordnung für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen festgelegt. Zur Einhaltung dieser Anforderungen benötigen die Kleinkläranlagen grundsätzlich eine biologische Reinigungsstufe. Die als Dauerlösung meist im ländlichen Bereich betriebenen Anlagen müssen dem Stand der Technik angepasst werden.

Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt helfen Grundstückseigentümern bei der Finanzierung des Neubaus oder der Umrüstung von Kleinkläranlagen mit dem zinsgünstigen Darlehen "Sachsen-Anhalt KLAR".

Finanziert werden kann ein Neubau oder eine Umrüstung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube
Insbesondere:

  • Investitionskosten inklusive Planungsleistungen und Kosten für die Erstellung notwendiger Zufahrtswege
  • Verwaltungsgebühren sowie Ausgaben, die der Abnahme und Freigabe der Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube dienen.

Antragsberechtigt sind:

  • private Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigte

 

Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Investitionsbank

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

 


Ansprechpartner

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Domplatz 12
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 589-1745
0391 589-1754
info[at]ib-lsa.de
www.ib-sachsen-anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST