Fahrerlaubnis Ausstellung ab 15 Jahre
Fahrerlaubnis Ausstellung ab 15 Jahre
Mit 15 Jahren kann man in einigen Bundesländern bereits einen Mopedführerschein erwerben.
Unter anderem um die Mobilität Jugendlicher im ländlichen Raum zu erhöhen, haben derzeit Fahranfänger in den Ländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Möglichkeit, nach Fahrausbildung und bestandener Fahrerlaubnisprüfung bereits mit 15 statt mit 16 Jahren ein Fahrzeug der "Moped"-Klasse AM im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Die 15-Jährigen können ausschließlich im Hoheitsgebiet der "AM 15-Teilnehmerbundesländer" AM-Fahrzeuge führen. Dies bedeutet, dass z.B. ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen fahren darf beziehungsweise umgekehrt, jedoch nicht in Bundesländern, die nicht Moped mit 15 eingeführt haben. Die regionale Beschränkung entfällt automatisch nach Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre).
Kurztext
- Mopedführerschein mit 15 Jahren
- Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters, hier also mit 14 ½ Jahren, gestellt werden, § 21 Abs. 4 FeV.
- nur in teilnehmenden Bundesländern möglich
Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen.
Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Triftstraße 10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3610
+49 3904 7240-53670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben
Mo. 8:00 - 12:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 11:30 Uhr
Standort Oschersleben
Mo. geschlossen
Di. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 11:30 Uhr
Herr Marcel Schewe
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Herr Marcel Schewe
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST