Anerkennung für Begutachtungsstellung zur Fahreignung beantragen
Anerkennung für Begutachtungsstellung zur Fahreignung beantragen
Wenn Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Voraussetzung ist, dass
- die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Trägers gewährleistet ist,
- die personelle Ausstattung mit einer ausreichenden Anzahl von Ärzten und Psychologen sichergestellt ist,
- für Bedarfsfälle ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung steht,
- die notwendigen Räumlichkeiten und Geräte vorhanden sind,
- die Stelle von der Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditiert ist und
- der Antragsteller zuverlässig ist.
Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere mit Auflagen, verbunden werden.
Anforderungen an den Arzt
Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie) oder Facharzt, zusätzlich mit mindestens einjähriger Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Anforderungen an den Psychologen
Diplom oder ein gleichwertiger Master-Abschluss in der Psychologie, mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit (in der Regel in der klinischen Psychologie, Arbeitspsychologie) und mindestens eine einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Gemäß Nr. 214.1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 128,00 Euro bis 2.556,00 Euro
- sämtliche Unterlagen über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
Es ist ein formloser Antrag zu stellen.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1232
0345 514-1829
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa
Postanschrift:
Postfach 200256
06003
Halle (Saale), Stadt
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Kontakt herunterladen
0345 514-1863
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Kontakt herunterladen
0345 514-1863
Quelle der Inhalte: Landesportal ST