Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt ELSTER einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu ELSTER: https://www.elster.de/eportal/start
Kurztext
- Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Ausweis in jeder Lohnabrechnung
- Selbstauskunft online
- Schriftliche Mitteilung auf Antrag
- zuständig: Finanzamt
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
keine
keine
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt ELSTER ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
- Formulare: Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -, Abschnitt C
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt ELSTER
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -, Abschnitt C
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern
Quelle der Inhalte: Landesportal ST