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Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen

Ihr Flurstück wurde bereits einmal vermessen und Sie möchten, dass aus diesem weitere Flurstücke entstehen? Dann beantragen eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung.

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (z.B. zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.

Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.

Kurztext

  • Flurstück Bildung
  • Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür muss grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchfgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Liegenschaftsvermessung verzichtet werden.
  • Voraussetzung:
    • Antragstellende/r ist:
      • Eigentümer des Flurstücks
      • bevollmächtigte Person
      • Inhaber sonstiger Rechte
    • Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.
  • Es fallen Kosten an.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

 

 

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

 

Es gibt keine Fristen.

 

Es fallen Kosten an für

  • die Bestimmung und
  • die Registerführung

Die Gebühren hängen ab

  • von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • der Grenzlänge,
  • der Bodenrichtwertzone und
  • der Anzahl der Flurstücke.

Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

 

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
  • Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.

Rechtsgrundlage

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)

 

Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo). Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung (LVermGeo)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821
service.magdeburg.lvermgeo[at]sachsen-anhalt.de
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr

Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Wilhelm-Heine-Straße 20
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
03949 2237
03949 501960
kontakt[at]ivb-specht.de

Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr

Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr

Fr. 07:30 - 13:30 Uhr

Wenck, Stefan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Bülstringer Str. 18
39340 Haldensleben, Stadt
03904 66250
03904 662555
info[at]ing-wenck.de
ing-wenck.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST