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Bibliotheksausweis beantragen

Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.

Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

Kurztext

Bibliotheken als kommunale Einrichtungen stellen Bürgern und Bürgerinnen verschiedene publizierte Informationen zur schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung bereit.

 

Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

 

Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

 

Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

 

Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises beziehungsweise des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

 

Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in Lesesälen und für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Einrichtungen/Gebäudemanagement

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-630
039204 781460
einrichtungen[at]hohe-boerde.de
hoheboerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Frau Corinna Neuhoff

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Einrichtungen/Gebäudemanagement

Frau Corinna Neuhoff

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Einrichtungen/Gebäudemanagement

Quelle der Inhalte: Landesportal ST