Bestellung als Schornsteinfeger beantragen
Bestellung als Schornsteinfeger beantragen
Zum 01.01.2013 ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft getreten.
Die nunmehrigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) sind in den ihnen zugewiesenen Bezirken nur noch für die sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten wie Feuerstättenschauen, Bauabnahmen und dergleichen zuständig. Die Höhe der Vergütungen für diese Tätigkeiten sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16.06.2009 (KÜO, BGBl. I S. 1292), zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 760) sowie in der Verordnung über die Ausführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten und den dazugehörigen Gebühren (KÜO LSA) vom 17.05.2013 GVBl. LSA S. 249) verbindlich festgelegt.
Für die Ausführung der eigentlichen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten haben die Grundstückseigentümer dagegen die Möglichkeit, ihren zuständigen bBSF zu beauftragen oder aber sich ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen auf dem freien Markt zu suchen. Die Eigentümer der Liegenschaften sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten gegenüber den bBSF durch Zusendung der Formblätter nachzuweisen. Die Höhe der Vergütung für diese Tätigkeiten ist nicht mehr in Gebührenordnungen festgelegt, sondern im Grundsatz zwischen den Grundstückseigentümern und den anbietenden Firmen frei aushandelbar.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre zuständige kreisfreie Stadt.
Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1535
0345 514-1115
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
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Herr Sebastian Reinhardt
Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST