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Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburtszeit benötigen, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beantragen. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat oder bei jedem an das jeweils landesweite Zentralregister angeschlossene Standesamt.

Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis für die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.

Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtszeitbescheinigung bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.

Kurztext

  • Geburtszeit Bescheinigung
  • Beantragung sollte – wenn möglich – online über die jeweiligen Portale der Städte und Gemeinden erfolgen
  • die Bescheinigung ist als Nachweis für die Bürgerinnen und Bürger gedacht
  • die Bescheinigung wird in Briefform ohne besonderes Formerfordernis versendet
  • eine Apostillierung oder Legalisation erfolgt nicht
  • zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat oder jedes an ein Zentralregister eines Bundeslandes angeschlossene Standesamt

 

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt.

 

keine

 

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

 

Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person.

 

Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
  • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Rechtsgrundlage

§ 62 Absatz 2 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 62 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 61 Absatz 1 Personenstandsgesetzt (PStG)

 

  • Online-Dienst: je nach Angebot des Amtes
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weitere Informationen

keine

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781131
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Frau Ivonne Schwienhagen

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Frau Ivonne Schwienhagen

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Quelle der Inhalte: Landesportal ST