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Nachweis über die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe beantragen

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Kurztext

  • Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an Bewachungsunterrichtung
  • Pflichtveranstaltung für Wachpersonal (angestellt)
  • Dauer der Unterrichtung ca. 40 Stunden
  • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
  • Unterrichtung in deutscher Sprache (Kompetenzniveau B1)
  • Keine Prüfung, aber Verständnisfragen
  • Nicht erforderlich bei abgeschlossener Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe oder bei staatlichen Sicherheitsorganen
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

 

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

 

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

 

  • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Rechtsbehelf

  • Widerspruchsverfahren

Rechtsgrundlage

§ 34a Absatz1 Gewerbeordnung (GewO)

 

- Formulare: Anmeldeformular der IHK

- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

- Schriftformerfordernis: nein

- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

 


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Alter Markt 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5693-0
info[at]magdeburg.ihk.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST