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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

  • die Ladung,
  • die Abmessungen,
  • die Achslast oder
  • das Gesamtgewicht

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

Kurztext

  • Erlaubnis für Großraum und Schwerverkehr Erteilung für Großraum- und Schwertransporte auf öffentlichen Straßen ist eine Genehmigung notwendig
    • ausschlaggebend sind unter anderem
      • die Ladung,
      • die Abmessungen,
      • die Achslasten und
      • das Gesamtgewicht
  • beim Transport über öffentliche Straßen
  • Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
  • Voraussetzungen:
    • für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen
    • es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen
    • die Ladung muss unteilbar sein
      • bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet
    • bei ausländischen Unternehmen: die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen

 

Ihr Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
    • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

 

  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Rechtsgrundlage

§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1232
0345 514-1829
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa

Postanschrift:
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

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Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Quelle der Inhalte: Landesportal ST