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Denkmalförderung beantragen

Beabsichtigen Sie - oder auch ihr Mieter -, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder muss das Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde auf.

Dort wird man Ihnen sagen, welche Schritte notwendig sind, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten. Das erspart Ihnen in der Regel nicht nur zeitlichen und finanziellen Aufwand, sondern auch unnötigen Ärger; denn in frühzeitigen Gesprächen mit den zuständigen Behörden gelingt es in der Regel, eine unter Abwägung aller Interessen sinnvolle Lösung zu finden.

Wenn für die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt auch die denkmalrechtliche Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Der Antrag auf Genehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen. Zuständig für den Denkmalschutz sind in der Regel die unteren Denkmalschutzbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.

Nur wenn der Abbruch eines Baudenkmals unumgänglich sein sollte, ist vor der Bauantragstellung ein separater Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Oberen Denkmalschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt/Referat Denkmalschutz zu stellen. Diese gewährt auf Antrag auch Zuwendungen zum Erhalt der Kulturdenkmale.

Link zur Oberen Denkmalschutzbehörde beim Landesverwaltungsamt mit weiteren Hinweisen und Formularen

 

Welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen, klären Sie bitte in einem Gespräch mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde ab.

 

Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind:

  • Baudenkmale,
  • Denkmalbereiche,
  • archäologische Kulturdenkmale,
  • archäologische Flächendenkmale,
  • bewegliche Kulturdenkmale
  • Kleindenkmale.

Bei der Erhaltung und Instandsetzung Ihres Denkmals können Sie zum einen durch Steuererleichterungen und zum anderen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung erfahren.

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe

Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0345 514-2533
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Frau Susanne Nolte

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe

Frau Susanne Nolte

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe

Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauverwaltung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/bauordnungsamt

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Heiko Markworth

Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauverwaltung

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-6201
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bauordnung[at]landkreis-boerde.de

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST